Veröffentlicht am 26.04.2024
Gerne stellen wir unsere BED-INFO Blankoverordnung für die Weitergabe an Patient*innen zur Verfügung. BED-Mitglieder finden diese ab sofort bei unseren Praxisvorlagen.
Veröffentlicht am 19.04.2024
Die Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) begrüßt die neue Regelversorgung mit erweiterter Versorgungsverantwortung nach § 125a SGB V (Blankoverordnung).
Dementsprechend sind bei Versicherten der PBeaKK auch ergotherapeutische Behandlungen auf der Grundlage einer Blankoverordnung möglich und abrechenbar.
Veröffentlicht am 19.04.2024
Zum 1.4.2024 trat die 10. Änderung der Bundesbeihilfeverordnung in Kraft, mit welcher auch die beihilfefähigen Höchstsätze im Heilmittelbereich aktualisiert wurden.
Die Preise wurden aus den Vorgriffsregelungen übernommen, haben sich also gegenüber dem vorherigen Wert nicht verändert.
Verändert wurden jedoch die Richtwerte der zu erbringenden Leistungen, indem die Vor- und Nachbereitung und Dokumentationszeit im neuen um 15 Minuten angehobenen Richtwert enthalten sind.
Veröffentlicht am 18.04.2024
Gerne stellen wir unseren Mitgliedern hier eine Information für Verordnende zum Thema BLANKO-Verordnung zur Verfügung.
Leiten Sie diese gerne ausgedruckt oder per Mail an Ihre Verordnenden weiter.
Veröffentlicht am 18.04.2024
VIELGEFRAGT: Ist es zulässig eine Verordnung mit Blanko-Diagnosegruppe als Nicht-Blankoverordnung anzunehmen?
Veröffentlicht am 04.04.2024
Wir beantworten Ihre Fragen zur BLANKO-Verordnung im Videotalk. In unserer kommenden Fragerunde am Mittwoch, 10. April von 12:30 - 14:30 Uhr sind noch Plätze frei.
In der 2-stündigen Fragerunde gehen wir jeweils themenbezogen auf Ihre Fragen ein.
Die Teilnahme ist BED-Mitglieder vorbehalten.
Veröffentlicht am 04.04.2024
Die DAK-Gesundheit informierte uns in einem Schreiben darüber, dass ab dem 01.05.2024 die GfS GmbH als Dienstleistungsunternehmen die Heilmittelabrechnungen für die DAK-Gesundheit entgegennehmen wird.
Neben der Daten- und Belegannahme wird die GfS GmbH auch die vollständige Bearbeitung der Abrechnungen von Heilmitteln nach § 32 SGB V und Kurmitteln nach § 23 Abs. 2 SGB V für die DAK-Gesundheit übernehmen. Zuvor war dies die Aufgabe der DAVASO GmbH. Das Kostenträgerverzeichnis wird entsprechend angepasst.
Veröffentlicht am 01.03.2024 - Aktualisiert am 28.03.2024
Gesetzlich vorgeschrieben: Patientenakte
Grundsätzlich ist das Führen einer Patientenakte inkl. Verlaufsdokumentation übergeordnet gesetzlich vorgeschrieben (=Patientenrechte):
§ 630 f BGB: Dokumentation der Behandlung
"(1) Der Behandelnde ist verpflichtet, zum Zweck der Dokumentation in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Behandlung eine Patientenakte in Papierform oder elektronisch zu führen. Berichtigungen und Änderungen von Eintragungen in der Patientenakte sind nur zulässig, wenn der ursprüngliche Inhalt erkennbar bleibt.
(2) Der Behandelnde ist verpflichtet, in der Patientenakte sämtliche aus fachlicher Sicht für die derzeitige und künftige Behandlung wesentlichen Maßnahmen und deren Ergebnisse aufzuzeichnen, insbesondere die Anamnese, Diagnosen, Untersuchungen, Untersuchungsergebnisse, Befunde, Therapien und ihre Wirkungen, Eingriffe und ihre Wirkungen, Einwilligungen und Aufklärungen. Arztbriefe sind in die Patientenakte aufzunehmen.
(3) Der Behandelnde hat die Patientenakte für die Dauer von zehn Jahren nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren, soweit nicht nach anderen Vorschriften andere Aufbewahrungsfristen bestehen."
Veröffentlicht am 28.03.2024
Informationspflicht vor Behandlungsbeginn
Auch bei BLANKO-Verordnungen sind Leistungserbringende gemäß Patientenrechtegesetz § 630c Absatz 3 BGB verpflichtet, jeden Patienten und jede Patientin vor Behandlungsbeginn über die auf ihn oder sie zukommenden Kosten schriftlich zu informieren.
Im Fall einer BLANKO-Verordnung steht jedoch der endgültige Zuzahlungsbetrag erst nach Ablauf der 16-wöchigen Gültigkeit fest.
Wir geben unseren Mitgliedern Empfehlungen und Vorlagen an die Hand.
Veröffentlicht am 05.08.2022 - Aktualisiert am 26.03.2024
Bitte beachten Sie die Presseinformation der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) und nutzen die angebotene Förderung bei Neuanschaffung oder Nachrüstung von Therapieliegen:
BGW vergibt Förderung für Verbesserung der Sicherheit von Therapieliegen
Hamburg – Energetisch höhenverstellbare Therapieliegen sollen sicherer werden. Dafür hat die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) ein neues Programm gestartet: Ab sofort können Unternehmen eine finanzielle Förderung erhalten, wenn sie vorhandene Liegen nachrüsten oder neue beschaffen.