Veröffentlicht am 10.04.2008 - Aktualisiert am 16.08.2022
Eine häufige Anfrage an den BED e.V. bezieht sich auf den Urlaubsanspruch, insbesondere den von geringfügig Beschäftigten und Teilzeitkräften.
Im Folgenden ein Überblick über die Regelungen nach dem Bundesurlaubsgesetz:
Veröffentlicht am 16.08.2022
Ab 1. Oktober 2022 treten Änderungen zum Mindestlohn sowie für geringfügige Beschäftigungen (Minijob) und Beschäftigungen im Übergangsbereich (Midijob) nach dem Entwurf des Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung in Kraft.
Veröffentlicht am 11.08.2022
Im Falle eines Arbeitsunfalles ist der zuständige Kostenträger die jeweilige Berufsgenossenschaft (BG). Für ergotherapeutische Praxen ist die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) zuständig.
Wir informieren unsere Mitglieder über die Details.
Veröffentlicht am 22.07.2022
Durch die zum 01. August 2022 in Kraft tretende Änderung des Nachweisgesetzes (NachwG) sowie weiterer Gesetze ergeben sich für Arbeitgebende einige konkrete neue Verpflichtungen.
Wir informieren unsere Mitglieder über die wichtigsten Punkte.
Veröffentlicht am 21.07.2022
Die Energiepreispauschale (EPP) von 300 Euro soll diejenigen Bevölkerungsgruppen entlasten, denen typischerweise Fahrtkosten im Zusammenhang mit ihrer Einkünfteerzielung entstehen und die aufgrund der aktuellen Energiepreisentwicklung diesbezüglich stark belastet sind.
Das Bundesfinanzministerium hat gut verständliche FAQs zum Thema veröffentlicht, welche fortlaufend aktualisiert und ergänzt werden:
FAQs „Energiepreispauschale (EPP)“
Für unsere Mitglieder heben wir hier einige wesentliche Punkte hervor.
Veröffentlicht am 18.11.2014 - Aktualisiert am 22.12.2021
Seit dem 01.01.2015 gilt bundesweit und weitestgehend branchenunabhängig ein Mindestlohn.
Der Mindestlohn gilt auch für geringfügig Beschäftigte (bis zu 450 € Monat).
Veröffentlicht am 21.12.2021
Bitte beachten Sie die Erhöhung des Mindestlohn zum 01.01.2022 auf 9,82 Euro pro Stunde.
Veröffentlicht am 11.06.2021
Bitte beachten Sie die Erhöhung des Mindestlohn zum 01.07.2021 auf 9,60 Euro.
Veröffentlicht am 10.12.2020
Der gesetzliche Mindestlohn wird in vier Schritten bis Juli 2022 erhöht:
01.01.2021: Erhöhung auf 9,50 Euro
01.07.2021: Erhöhung auf 9,60 Euro
01.01.2022: Erhöhung auf 9,82 Euro
01.07.2022: Erhöhung auf 10,45 Euro
Veröffentlicht am 26.11.2020
Grundsätzlich wirkt sich der Bezug von Kurzarbeitergeld nicht mindernd auf Mutterschaftsleistungen aus. In einem gemeinsamen Papier stellen Bundesarbeitsministerium, Bundesgesundheitsministerium und Bundesfamilienministerium klar, dass sich sowohl das Mutterschaftsgeld (gezahlt sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin bis acht Wochen nach der Geburt) als auch der Mutterschutzlohn (im Falle eines Beschäftigungsverbots) am regulären Durchschnittsgehalt der letzten drei Kalendermonate vor Beginn der Schwangerschaft orientieren. Lohnkürzungen infolge von Kurzarbeit, Arbeitsausfällen oder unverschuldeter Arbeitsversäumnis wirken sich also nicht mindernd auf Mutterschutzlohn und Mutterschaftsgeld aus.